Spenden

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Sie möchten einen Beitrag zum Erfolg des Krankenhaus Projekts in Kondolia leisten? Nur allzu gerne. Ein Ziel unseres Fördervereins ist mit Hilfe zur Selbsthilfe eine nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Menschen in einer Gegend Indiens zu bewirken, die nach westlichen Maßstäben und denen eines aufstrebenden Subkontinents noch immer als unterentwickelt anzusehen ist.

Wir sind auf einem guten Weg. Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass das Krankenhaus Kondolia noch nicht in der Lage ist, auf eigenen Beinen zu stehen. Es treten immer mal wieder Perioden auf, in denen zugesagte staatliche Fördermittel ausbleiben, Gesundheitsprogramme eingestellt werden, oder die Zulassung zu diesen durch die Mühlen der Bürokratie ausgebremst werden. In solchen Zeiten ist das Krankenhaus Kondolia besonders auf die Hilfe unseres Fördervereins angewiesen, um entstehende Finanzierungslücken zu decken.

Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Spende da ankommt wofür sie gedacht war: Nämlich bei den Bedürftigen vor Ort. Die gezielte Förderung nur eines Hilfsprojekts in einem eng abgestecktem Rahmen hat den Vorteil, dass der Krankenhaus Kondolia Förderverein keinen Verwaltungsapparat benötigt. Alle Tätigkeiten rund um die Organisation des Vereins werden ehrenamtlich von den Vorstandsmitgliedern erledigt.

Wenn Sie spenden möchten, tätigen Sie am besten eine Überweisung.

Unsere Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: Krankenhaus Kondolia Förderverein e.V.

Kreditinstitut: Commerzbank Euskirchen

IBAN: DE13 3804 0007 0322 2122 00

BIC: COBADEFFXXX

Wir sind wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Euskirchen StNr. 209/5726/0446 vom 20.03.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Euskirchen StNr. 209/5726/0446 mit Bescheid vom 18.01.2016 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege.